Rezeptierung von Bandagen

Verordnung leicht gemacht

Rezeptierung von Bandagen

In 6 Schritten zum Rezept

Verordnen Sie Bandagen immer auf einem separaten Rezept und markieren Sie das Feld Nummer 7 (Hilfsmittel) mit der Ziffer "7".

(1) Feld Nummer 7 (orthopädische Hilfsmittel sind budgetfrei)

(2) 10-stellige Hilfsmittelnummer (soweit aufgeführt)

(3) genaue Indikation / Diagnose

(4) Produktname und Anzahl (1 Stück)

(5) weitere Hinweise für die individuelle Versorgung (rechts / links)

(6) Begründung der Einzelproduktverordnung

Wichtige Zusatzinformationen

Im Rahmen der Therapiefreiheit und -hoheit kann der behandelnde Arzt eine spezifische Einzelproduktverordnung treffen, sofern er diese begründet. Ein Grund kann beispielsweise darin bestehen, dass der Arzt in der Vergangenheit mit einem bestimmten Einzelprodukt besonders gute Erfahrungen im Vergleich zu anderen Produkten gemacht hat.1

Grundsätzlich ist es empfehlenswert, die entsprechende Begründung schriftlich auf dem Rezept festzuhalten.

1 Vgl. "Hilfsmittel-Richtlinie", S. 9

Hier finden Sie weitere Informationen zu unseren medi Bandagen.