G-BA regelt langfristigen Heilmittelbedarf neu

Lymphödeme ab Stadium 2 sind nun als Diagnose für langfristigen Heilmittelbedarf gelistet. 

Lymphoedempatientin profitiert von der Verordnung von langfristigem Heilmittelbedarf

Lymphpatienten profitieren von geänderter Heilmittelverordnung

Lymphödeme ab Stadium 2 sind nun als Diagnose für langfristigen Heilmittelbedarf gelistet. Somit ist eine Genehmigung durch die Krankenkassen für die Verordnung von langfristigem Heilmittelbedarf nicht mehr notwendig. Das bedeutet: Schnellere Behandlung und weniger Bürokratie.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 16.03.2017 folgende Ergänzung der Heilmittelrichtlinie (Anlage 2) (Letzter Zugriff: 28.05.2019) beschlossen: Lymphödeme ab Stadium II werden ab sofort als Diagnosen für langfristigen Heilmittelbedarf gelistet. Dieser Beschluss wurde am 29.05.2017 im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist somit gültig. Auch die Kassenärztliche Vereinigung Bayern hat hierzu hilfreiche Informationen veröffentlicht (Letzter Zugriff: 29.05.2019).

Langfristiger Heilmittelbedarf: Genehmigung nicht mehr erforderlich

  • Eine Genehmigung des langfristigen Heilmittelbedarfs ist nicht mehr erforderlich, wenn die Erkrankung auf der Diagnoseliste steht (Anlage 2).
  • Patienten mit langfristigem Heilmittelbedarf können „Verordnungen außerhalb des Regelfalls“ verordnet bekommen, ohne den Regelfall zwingend zu durchlaufen.
  • Die Verordnungsmenge ist so zu bemessen, dass spätestens nach zwölf Wochen eine ärztliche Untersuchung stattfindet.
  • Das Antragsverfahren ist bei nichtgelisteten Diagnosen weiterhin notwendig.

Was bedeutet die Ergänzung der Heilmittelrichtlinie für den Arzt?

  • Langzeitverordnung: Lymphödeme in den Stadien II und III gelten als langfristiger Heilmittelbedarf (beispielsweise für die Verordnung einer manuellen Lymphdrainage).
  • Krankenkassen: Eine Genehmigung des langfristigen Heilmittelbedarfs bei Krankenkassen ist für diese Diagnosen nicht mehr erforderlich.
  • Budget: Heilmittelverordnungen bei Lymphödemen der Stadien II und III belasten nicht das Budget des Arztes.
  • Im Rahmen der gelisteten Diagnosen: Im Falle von Wirtschaftlichkeitsprüfungen wird der Arzt entlastet.

Die korrekt ausgefüllte Heilmittelverordnung ist die Voraussetzung für die phasengerechte Therapie des Lymphödems.

Bitte beachten Sie, dass es sich hier ausschließlich um Heilmittel und nicht um Hilfsmittel handelt!

Informationen zur Rezeptierung bei Lymphtherapie erhalten Sie hier.