Autofahren mit Bandage oder Orthese
Das Autofahren mit einer Orthese oder Bandage ist erlaubt, solange Bewegungsfähigkeit und Fahrsicherheit nicht beeinträchtigt sind. Um sich rechtlich abzusichern, wenden Sie sich bitte vorab an Ihre Versicherung, da der Versicherungsschutz in bestimmten Fällen eingeschränkt sein kann.
Autofahren mit Schiene oder Bandage an Hand, Fuß oder Knie
Je nach betroffenem Körperteil kann das Tragen einer Orthese oder Bandage unterschiedliche Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit haben:
- Arm / Handgelenk: Eine Bandage oder Orthese an Handgelenk, Ellenbogen oder Schulter kann das Lenken – unabhängig davon ob die Schiene links oder rechts getragen wird – erschweren. Zudem kann gegebenenfalls die Gangschaltung nicht sicher bedient werden.
- Bein / Knie / Sprunggelenk: Eine Bandage oder Orthese an Bein, Knie oder Sprunggelenk kann das Autofahren beeinträchtigen, beispielsweise das Betätigen der Kupplungs- und Bremspedale erschweren. Hier ist besondere Vorsicht geboten.
- Rücken / Hals: Rückenbandagen oder -orthesen sowie Halskrausen können die Beweglichkeit einschränken. Dadurch kann das Sichtfeld beim Abbiegen oder Einparken stark reduziert sein. Lassen Sie sich dazu individuell beraten.
Was muss ich vor dem Autofahren mit einer Orthese oder Bandage noch beachten?
Lassen Sie sich ärztlich und im Sanitätshaus beraten, ob das Tragen Ihrer Orthese oder Bandage beim Autofahren unbedenklich ist und wenden Sie sich an Ihre Versicherung. Wenn die Beweglichkeit zu stark eingeschränkt ist, sollten Sie eine vorübergehende Fahrpause einlegen.
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