Hinweise zur Rezeptierung von Hilfs- und Verbandmitteln

Ulcus cruris venosum: Alles für die Wundreinigung, Therapie der Grunderkrankung und Rezidivprophylaxe

Arzt Rezept

Hilfs- und Verbandmittel: Unterschiede bei der Rezeptierung

Kompressionsstrümpfe wie mediven ulcer kit zählen zu den medizinischen Hilfsmitteln im Sinne des § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V. Sie sind sächliche medizinische Leistungen, die Sie zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnen können.

Die Verordnung von medizinischen Hilfsmitteln ist frei von Budgets und Richtgrößen, sofern Sie

  • Hilfsmittel nicht zusammen mit Arznei- oder Heilmitteln auf einem Rezept verordnen.
  • auf dem Rezept das Feld Nummer 7 mit der Ziffer „7“ markieren.

Für die Verordnung gilt lediglich das Wirtschaftlichkeitsgebot (§ 12 SGB V). Sie muss ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein.

Mehr zur Verordnung medizinischer Hilfsmilttel finden Sie hier.

Verbandmittel: Produkte zur Wundversorgung

Produkte zur Wundversorgung (beispielsweise UCS Debridement, circaid juxtacures) werden als Verbandmittel im Sinne des § 31 Abs. 1 Satz 1 SGB V geführt. Sie sind ebenfalls verordnungsfähig – unter Berücksichtigung der medizinischen Notwendigkeit und des Wirtschaftlichkeitsgebotes.

Im Gegensatz zu medizinischen Hilfsmitteln fällt die Verordnung von Verbandmitteln in das Arzneimittel- / Verbandmittel-Richtgrößenvolumen (Budget).

Übersicht: Verordnungsfähige Hilfs- und Verbandmittel in der Wundtherapie des Ulcus cruris venosum

 

Wundreinigung

Therapie der Grunderkrankung

Rezidivprophylaxe

Produkt(e)

 

Wundreinigungstücher UCS Debridement

circaid juxtacures

mediven ulcer kit

mediven Kompressions-strümpfe

Klassifizierung

 

Verbandmittel

Verbandmittel

Hilfsmittel

Hilfsmittel

Verordnung

 

verordnungsfähig

verordnungsfähig

verordnungsfähig

Rezeptierung leicht gemacht

Verordnen von Verbandmittel

Wichtig: Bei der Verordnung von Verbandmitteln darf das Kennzeichen „7“ (= Hilfsmittel) nicht angekreuzt werden. Dies würde bei den Krankenkassen zu einer falschen Zuordnung und gegebenenfalls zu Ablehnungen führen.

  1. Genaue Indikation / Diagnose (ICD-10 Code), individuelle Kontextfaktoren
  2. Genaue Mengenangabe
  3. Produktname
  4. Achtstellige Pharmazentralnummer (PZN)
  5. Praxis-Stempel und Unterschrift des Verordners

Weitere Hinweise: 

  • Seit dem 1. Juli 2015 muss im Praxis-Stempel die Telefonnummer angegeben sein. Ebenso: Vor- und Nachname des Verordners
  • Je Rezept können maximal drei verschiedene Produkte verordnet werden
  • Bitte verordnen Sie Hilfsmittel und Verbandmittel auf jeweils separaten Rezepten

Verordnen von Hilfsmitteln

Medizinische Kompressionsstrümpfe zur Therapie der Grunderkrankung oder Rezidivprophylaxe sind wie folgt zu rezeptieren:

  1. Markieren Sie das Feld Nr. 7 mit der Ziffer „7“.
  2. Benennen Sie die Indikation / Diagnose (ICD-10 Code) und individuelle Kontextfaktoren.
  3. Vermerken Sie die Anzahl der Strümpfe / Strumpfhosen (ein Paar oder ein Stück).
  4. Ergänzen Sie Materialempfehlung und gegebenenfalls den Produktnamen.
  5. Geben sie die erforderliche Kompressionsklasse (CCL 1-3) und Länge an, beispielsweise: Waden-Strumpf (AD), Schenkel-Strumpf (AG), Strumpfhose (AT), Umstandshose (AT/U)
  6. Schreiben Sie erforderliche Zusätze wie beispielsweise Haftband, Hüftbefestigung oder die Art der Fußspitze (offen oder geschlossen) auf das Rezept.
  7. Notieren Sie die Hilfsmittelnummer.
  8. Falls erforderlich: Ergänzen Sie bitte den Vermerk „Maßanfertigung“.

Weitere Infos zur Verordnung von Kompressionsstrümpfen.