Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen

Abrechnungsbetrug weiterhin auf hohem Niveau

Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen

Abrechnungsbetrug wieder auf dem Vormarsch

Nachdem im Jahr 2017 ein absoluter Höchststand von 5.588 Fällen von Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen gemeldet wurde, fiel die Anzahl der Delikte in diesem Bereich im Jahr 2018 wieder auf 3.039. Seitdem geht die Tendenz nach oben: Im Jahr 2019 gab es 3.412 Fälle und 2020 3.840 Fälle.1 Der Zehn-Jahres-Durchschnitt liegt hier bei einem Aufkommen von 3.876 Fällen für den Betrachtungszeitraum 2011-2020.

Fokus bei den Krankenkassen

Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist die „Hüterin“ des Budgets und auch deswegen kraft Gesetzes angehalten, eigene Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen einzurichten (vgl. § 197a SGB V). Auf Grundlage dieser Bestimmung erstellt die Prüfgruppe Abrechnungsmanipulation der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) turnusmäßig ihren Betrugsbericht. Dieser bestätigt den Trend im Abrechnungsbetrug. Die KKH veröffentlichte für das Jahr 2019 eine Rekordzahl an Hinweisen, die bundesweit zu 768 Verdachtsfällen in Bezug auf Abrechnungsbetrug geführt hatten. Dies bedeutet eine Erhöhung um 61 Prozent zum Vorjahreszeitraum.2 Der Krankenkasse zufolge landet der Leistungsbereich Orthopädische Hilfsmittel / Sanitätshäuser im Ranking nach Schadenssumme auf Platz 3 (101.230 Euro).

Ermittlungsbehörden in Bayern bündeln ihre Kräfte

Nicht nur durch Abrechnungsbetrug, sondern auch aufgrund von Korruption entstehen im Gesundheitswesen jährlich enorme Schäden. Diese gehen zulasten aller gesetzlich Versicherten in Deutschland. Das Bundeskriminalamt (BKA) veröffentlichte dazu in seinem Bundeslagebild „Korruption“ für das Jahr 2020 insgesamt 211 bekannt gewordene Verdachtsfälle auf Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen (§§ 299a, b StGB).3 Während die Anzahl der Verdachtsfälle nach § 299a StGB (Bestechlichkeit) um 22,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahr auf einen Höchststand kletterte, fielen hingegen die registrierten Fälle nach § 299b StGB (Bestechung) um 68,5 Prozent im selben Zeitraum.

Zur effektiveren Verfolgung von Straftaten im Gesundheitssektor entschied man sich in Bayern, die drei Schwerpunktstaatsanwaltschaften München, Nürnberg und Hof zusammenzuschließen und unter der Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZGK) zu vereinen.4 Diese ist der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg angeschlossen und nahm im September 2020 ihre Arbeit auf. Das Ziel ist es, mithilfe dieser Einheit, eine ausreichende Aufklärung, Verfolgung und Sanktionierung von Korruptions- und Vermögensstraftaten im Gesundheitssektor zu gewährleisten. Der Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZGK) gehören 14 Staatsanwälte sowie mehrere Abrechnungs- und IT-Spezialisten an. Zu diesem Zweck steht der Ermittlungsbehörde seit dem 01. Oktober 2021 auch ein Hinweisgebersystem zur Verfügung. Darüber können anonym Meldungen und Informationen eingereicht werden.

Es bleibt zu hoffen, dass durch diese Maßnahmen eine Eindämmung der Straftaten im Gesundheitswesen erfolgen kann – zum Wohl der betroffenen Institutionen, aber nicht zuletzt auch im Sinne aller beitragszahlenden Versicherten.

 

Quellen anzeigen

de.statista.com, aufgerufen am 04.04.2022.
MTD-Instant KW25/2021 Nr. 17.
www.bka.de, aufgerufen am 04.04.2022.
www.justiz.bayern.de, aufgerufen am 04.04.2022.