Abstract
Die Vermeidung der tiefen Beinvenenthrombose (TVT) mithilfe der physikalischen Thromboembolieprophylaxe ist integraler Bestandteil perioperativer Maßnahmen.
Hintergrund
Die medizinische Thromboseprophylaxe besteht aus physikalischen und medikamentösen Maßnahmen. Für die physikalische Behandlung ist in Deutschland die Anwendung von medizinischen Thromboseprophylaxestrümpfen (MTPS) etabliert. Kürzlich erschienene Publikationen stellten den Nutzen einer physikalischen Prophylaxe generell infrage.
Material und Methoden
Eine intensive Literaturrecherche zu dieser Fragestellung wurde durchgeführt. Hierbei wurden Studien in PubMed und Medline identifiziert, die sich mit der Fragestellung des Nutzens einer physikalischen Prophylaxe bei chirurgischen Patienten befasste.
Ergebnisse
Die geringe vorliegende Evidenz für die Thromboseprophylaxe im chirurgischen Patientengut wurde hauptsächlich durch Studien generiert, in denen eine Kombination aus MTPS und einem niedermolekularen Heparin (NMH) zur Anwendung kam. Ergebnisse experimenteller Arbeiten wiesen darüber hinaus die Wirksamkeit der MTPS durch Verringerung des venösen Querschnitts der unteren Extremität nach.
Schlussfolgerung
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt besteht keine belastbare Evidenz für einen Verzicht auf MTPS bei chirurgischen Patienten. Dies gilt auch bei Verabreichung der neu eingeführten oralen Anti-Xa- und Anti-IIa-Inhibitoren.
Vollständiger Text
Mit freundlicher Genehmigung © Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2013
Aktueller Wissensstand: Physikalische Thromboembolieprophylaxe
Inhalt unseres Videos zum medi Satellitensymposium: Die medizinische Thromboseprophylaxe besteht aus physikalischen und medikamentösen Maßnahmen. Für die physikalische Behandlung ist in Deutschland die Anwendung von medizinischen Thromboseprophylaxestrümpfen (MTPS) etabliert. Kürzlich erschienene Publikationen stellten den Nutzen einer physikalischen Prophylaxe generell infrage.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt besteht keine belastbare Evidenz für einen Verzicht auf MTPS bei chirurgischen Patienten. Dies gilt auch bei Verabreichung der neu eingeführten oralen Anti-Xa- und Anti-IIa-Inhibitoren.