Die Unterschenkelamputation ermöglicht die Nutzung des eigenen Kniegelenkes. Mit einer entsprechenden Unterschenkelprothese kann dem Betroffenen in Bezug auf die Berufswahl eine mittelschwere körperliche Tätigkeit zugemutet werden.
Im Rahmen des Schwerbehindertengesetzes Merkzeichen "G".
Die Tätigkeit kann in allen körperlichen Lagen verrichtet werden, wobei häufiges Arbeiten in der Hocke und in Zwangshaltungen vermieden werden sollte. Auch auf unebenem Gelände (Gartenbau etc.) ist ggf. mit einer Oberschaftversorgung ein normales Arbeiten möglich.

Beinamputation
Unterschenkelamputation
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