Amputationen im Beckenbereich führen zu einer erheblichen Einschränkung der funktionellen Leistungsfähigkeit.
Nach dem Schwerbehindertengesetz liegt eine außergewöhnliche Gehbehinderung, kurz "aG", vor.
Der Patient ist in der Regel nur an Unterarmgehstützen mobil und in der Lage, mit einer Beckenkorbprothese lediglich kürzere Gehstrecken zu Laufen. Tätigkeiten sind mit sitzendem Charakter ohne lange Anmarschwege und unter Witterungsschutz zumutbar.

Beinamputation
Hüftexartikulation