Prof. Dr. Christian Waydhas: Vermeidung von Thrombosen - zwischen Wissenschaft, Leitlinien und Individualmedizin
In seinem Einführungsvortrag widmet sich Her Prof. Dr. Waydhas zunächst den Hintergründen zur Entstehung der S3-Leitlinie „Prophylaxe der venösen Thromboembolie“. Im Anschluss werden auf der Grundlage einer patienten-individuellen Nutzen-Risiko-Abwägung ausgewählte Empfehlungen der Leitlinie zum Einsatz medizinischer Thromboseprophylaxestrümpfe vorgestellt. Den Abschluss bildet eine Analyse der Anforderungen an die Patientenaufklärung. Diese ist gemäß den Vorgaben der Leitlinie zwingend erforderlich. Das Aufklärungsgespräch sollte in seinen wesentlichen Inhalten ebenso wie der etwaige Verzicht auf eine Prophylaxemaßnahme schriftlich dokumentiert werden.
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Prof. Dr. Volker Großkopf: Thromboseprophylaxe – eine haftungsrechtliche Herausforderung
Prof. Dr. Großkopf analysiert zunächst das haftungsrechtliche Risikopotential bei der Thromboseprophylaxe aus der Perspektive der Dokumentation, der Patientenaufklärung sowie des Einsatzes geeigneten Personals. Vor dem Hintergrund der rechtlichen Verbindlichkeit von Leitlinien werden anschließend die Anspruchsvoraussetzungen für eine zivilrechtliche Inanspruchnahme erläutert: „Wenn die Klinik bestimmte Empfehlungen der Leitlinie, die den aktuellen Stand der Wissenschaft und Forschung repräsentiert, aus Prinzip ignoriert, kann dies zu einer schuldhaften Sorgfaltspflichtverletzung führen.“
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Rechtsanwalt Stefan Knoch: die Haftpflichtsituation im Gesundheitswesen – ein Versicherungsschutz beginnt zu bröckeln
Aus Sicht eines Haftpflichtversicherers für Einrichtungen im Gesundheitswesen erläutert RA Knoch die möglichen Auswirkungen eines mangelhaften Risikomanagements auf den Versicherungsschutz. Die zunehmende Schadenshäufigkeit und steigende Schadensaufwendungen führen einerseits zu steigenden Versicherungsprämien, andererseits ziehen sich Haftpflichtversicherer vermehrt aus dem Gesundheitswesen zurück. Um bestehenden und zukünftigen Anforderungen der Versicherer gerecht zu werden, empfiehlt er den Einrichtungen ein leitlinienkonformes Vorgehen bei der Thromboseprophylaxe. Präventive Strategien im Sinne eines umfassenden Risikomanagements helfen, die zu erwartenden Haftpflichtgefahren zu beherrschen.

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