Der Betreiber (des Medizinproduktes)– also in der Regel der Krankenhausbetreiber – ist gesetzlich verpflichtet, die Sachkenntnis des Dienstleisters hinsichtlich der Aufbereitung von Medizinprodukten zu prüfen.
Da dies häufig nur schwer möglich ist und zudem sehr aufwendig wäre, unterstützt medi Hospital die beiden Vertragspartner, Krankenhaus und Waschdienstleister dadurch, dass medi im Rahmen eines Zertifizierungsaudits die Abläufe und die Dokumentation der Aufbereitung begutachtet, bewertet und die notwendige sach- und fachgerechte Durchführung bestätigt.
Dies reduziert den Aufwand für den Krankenhausbetreiber und ermöglicht dem Waschdienstleister den geforderten Nachweis.

Rechtliche Grundlagen
Sachkenntnis