Beispiel Collamed
Unterschiedlicher als die in der Produktgruppe 05.04.02.2 gelisteten können Hilfsmittel nicht sein: Kurze Orthesen mischen sich mit langen, 4-Gurt-Konstruktionen stehen neben 2-Gurt-Orthesen und Wickel-Versionen neben Schlupf-Bandagen. Kein Wunder also, dass die Preisunterschiede entsprechend groß sind. Der Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V. (VdAK) berücksichtigt dies scheinbar nicht und gibt als Abrechnungspreis generell 171 Euro vor. Auch für Orthesen, die im Einkaufspreis höher liegen. Ist das wirklich so?
Nein, dies ist nicht der Fall. In §3 des VdAK-Vertrags ist klar geregelt:
„Sofern der Einkaufspreis für eine namentlich verordnete Bandage gleich oder größer als der vereinbarte Nettopreis ist und ein Austausch durch ein anderes Produkt dieser Gruppe - nach Rücksprache mit dem Arzt - aus medizinischen Gründen nicht möglich ist, ist der Leistungserbringer nicht zur Abgabe des betreffenden Hilfsmittels zum vereinbarten Nettopreis verpflichtet. In diesem Fall ist ein Kostenvoranschlag mit ausreichender Begründung, insbesondere zur fehlenden Austauschbarkeit zu stellen.“ (§3 Abs. 1 VdAK-Vertrag)
Es müssen also lediglich der therapeutische Nutzen und die fehlende Austauschbarkeit aufgrund medizinischer Gründe durch den Arzt oder Orthopädietechniker nachgewiesen werden. Der Patient dankt es dem Fachhandel, dass er z. B. mit der Collamed eine exakt auf ihn und seine Indikation abgestimmte lange Knieorthese zur besonders sicheren Stabilisierung und Entlastung erhält. Nur sie sichert auf höchstem Niveau und nach bewährtem 4-Punkt-Prinzip die Genesung des lädierten Knies. Collamed fördert durch ihre offene Konstruktion und die Sicherung mit innen liegenden Haftbändern die sehr gute Patientencompliance – wohl die beste Voraussetzung für die langfristige Kundentreue zum Fachhandel.
Beispiel für die Begründung der fehlenden Austauschbarkeit:
- Lange Knieorthese (40 cm) zur besonders sicheren kollateralen Stabilisierung bzw. Entlastung mit vier unelastischen Gurten (4-Punkt-System).
- Als offene Version mit Klettverschluss leicht anzulegen, ohne das Knie unnötig abzuwinkeln und zu belasten.
- Innen liegende Haftbänder verhindern zuverlässig ein Abrutschen der Orthese (gute Patientencompliance).
Beispiel für die Begründung / Schilderung des therapeutischen Nutzens
- Zur vorübergehenden Entlastung, zum Schutz der verletzten bzw. operativ versorgten Strukturen und Bänder.
- Notwendige Extensions- und/oder Flexionsbegrenzung zum Schutz vor unzuträglichen Gelenkbewegungen und zur zuverlässigen Entlastung verletzter Strukturen.
- Zur Vermeidung einer Arthrose oder Behinderung.
Alle Informationen gibt es bei
medi GmbH & Co.KG
Sybille Fuchs
Telefon 0921 912-1726
und den medi Handelsvertretungen.

Gelenkstabilisierung
Abrechnungsbeispiel