Prothesen-Passteile

In 6 Schritten zum Rezept

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Verordnen Sie Bandagen immer auf einem separaten Rezept und markieren Sie das Feld Nummer 7 (Hilfsmittel) mit der Ziffer „7“.


   1. genaue Indikation / Diagnose
      (ICD-10 Code)

   2. Angabe ob linke oder rechte Seite

   3. Hilfsmittelnummer

   4. Anzahl
       (1 Stück)

   5. Produkt(art)

   6. Bei Bedarf: Vermerken Sie bitte
       a) neue Prothese oder
       b) Instandsetzung der Prothese

Wichtige Zusatzinformation

Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts (Az. B3 KR 1/04 R-D; B3 KR 6/04 R-T; B3 KR 2/04 R-Sch.) haben Patienten einen Rechtsanspruch auf eine Prothesenversorgung, die dem aktuellen Stand der Technik entspricht.

Sofern eine Versorgung dem Patienten erhebliche Gebrauchsvorteile im Vergleich zu herkömmlichen Prothesen bietet, dürfen Krankenkassen eine Kostenübernahme – auch wenn sie erheblich teurer sein sollte – aus Gründen der Wirtschaftlichkeit nicht ablehnen.

Im Rahmen der Therapiefreiheit und -hoheit kann der behandelnde Arzt eine spezifische Einzelproduktverordnung treffen, sofern er diese begründet. Ein Grund kann beispielsweise darin bestehen, dass der Arzt in der Vergangenheit mit einem bestimmten Einzelprodukt besonders gute Erfahrungen im Vergleich zu anderen Produkten gemacht hat.1
Grundsätzlich ist es empfehlenswert, die entsprechende Begründung schriftlich auf dem Rezept festzuhalten.

1 Vgl. "Hilfsmittel-Richtlinie", S. 9