Die Versorgung mit diesem Produkt ist nachstationär oder im Anschluss an ambulante Operationen notwendig.
Eine Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen ist möglich. Bitte fragen Sie hierzu Ihren medi Handelsvertreter.
In Bayern werden die aufgeführten Produkte bei ambulanten Operationen übernommen. Für den Arzt ist eine entsprechende Abrechnungsziffer (96105 (Paar) bzw. 96105 A (Stück)) verfügbar.

Verordnungswissen
Antithrombosestrümpfe