Aktuelle Hilfsmittel-Richtlinien

Einzelproduktverordnung weiter möglich

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Die aktualisierte Fassung der Richtlinie zur Verordnung von Hilfsmitteln in der vertragsärztlichen Praxis ist zum 7. Februar in Kraft getreten. Sie enthält alle bei der Hilfsmittelverordnung im täglichen Praxisablauf zu berücksichtigenden Regelungen.

Zu den medizinischen Hilfsmitteln zählen unter anderem Bandagen, Orthesen, Prothesen sowie medizinische Kompressionsstrümpfe und Anziehhilfen für Kompressionsstrümpfe.

Das Wichtigste im Überblick:
Der behandelnde Arzt kann im Rahmen der Therapiefreiheit und -hoheit eine spezifische Einzelproduktverordnung treffen, sofern er diese begründet. Ein Grund kann beispielsweise darin bestehen, dass der Arzt in der Vergangenheit mit einem Hilfsmittel besonders gute Erfahrungen im Vergleich zu anderen Produkten gemacht hat.

Die Verordnungsfähigkeit eines Hilfsmittels und folglich die Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen ist nicht von dessen Listung im Hilfsmittelverzeichnis abhängig. Neben allgemeinen Informationen zum Versorgungsanspruch der gesetzlich Versicherten geht die Richtlinie insbesondere auf den Inhalt der Verordnung ein.

Eine Mehrfachausstattung mit funktionsgleichen Hilfsmitteln wie z. B. Kompressionsstrümpfen ist weiterhin möglich, wenn dies aus hygienischen oder sicherheitstechnischen Gründen notwendig ist. Dies ist beispielsweise bei der Erstausstattung mit medizinischen Kompressionsstrümpfen oder anderen textilen Hilfsmitteln gegeben.

http://www.g-ba.de/downloads/62-492-309/RL-Hilfsmittel-Neufassung-2008-10-16.pdf

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit: Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Neufassung der Hilfsmittel-Richtlinien