Verordnen Sie Bandagen immer auf einem separaten Rezept und markieren Sie das Feld Nummer 7 (Hilfsmittel) mit der Ziffer „7“.
Erklärung:
(1) genaue Indikation / Diagnose
(ICD-10 Code)
(2) Angabe ob linke oder rechte Seite
(nur bei Versorgung von Extremitäten)
(3) Hilfsmittelnummer
(4) Anzahl
(1 Stück)
(5) Produkt(art)
Wichtige Zusatzinformationen
Im Rahmen der Therapiefreiheit und -hoheit kann der behandelnde Arzt eine spezifische Einzelproduktverordnung treffen, sofern er diese begründet. Ein Grund kann beispielsweise darin bestehen, dass der Arzt in der Vergangenheit mit einem bestimmten Einzelprodukt besonders gute Erfahrungen im Vergleich zu anderen Produkten gemacht hat.1
Grundsätzlich ist es empfehlenswert, die entsprechende Begründung schriftlich auf dem Rezept festzuhalten.
1 Vgl. "Hilfsmittel-Richtlinie", S. 9

Verordnungswissen
Rezept Orthese