Amputationshöhe

Einfluss auf Rehaaussichten

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Versorgung

Die Rehabilitation ist umso schwieriger und aufwendiger, je körpernäher die Amputationshöhe ist.

Sozialmedizinisch werden die Rehabilitationsaussichten für die unterschiedlichen Amputationshöhen folgendermaßen beurteilt:

Amputation im Beckenbereich (Hüftexartikulation, Hemipelvektomie)

Amputationen im Beckenbereich führen zu einer erheblichen Einschränkung der funktionellen Leistungsfähigkeit. Der Patient ist in der Regel nur an Unterarmgehstützen mobil. Mit einer Beckenkorbprothese ist er normalerweise lediglich in der Lage, kürzere Gehstrecken zu bewältigen. Tätigkeiten mit sitzendem Charakter ohne lange Anmarschwege und unter Witterungsschutz sind zumutbar. Nach dem Schwerbehindertengesetz liegt eine außergewöhnliche Gehbehinderung, kurz „aG“, vor.

Oberschenkelamputation

Mit einer suffizienten operativen Technik ist heute auch bei kürzeren Stümpfen eine prothetische Versorgung mit einem in der Regel tuberumgreifenden Schaft möglich. Hiermit sind auch durchaus kürzere bis mittlere Gehstrecken zu bewältigen. Vermieden werden sollten Tätigkeiten mit häufigem Treppensteigen sowie Tätigkeiten, die Leiterstehen erfordern. Anmarschwege sind zumutbar, Witterungsschutz wird empfohlen. Im Hinblick auf das Sitzen sind ggf. Stühle für eine operative Gelenkversteifung sinnvoll. Im Rahmen des Schwerbehindertengesetzes trifft das Merkzeichen „G“ zu.

Kniegelenksexartikulation

Nach einer Knieexartikulation hat man einen voll endbelastbaren Stumpf, der gut prothesentechnisch zu versorgen ist. Bei gut sitzender Prothese und normalen Stumpfverhältnissen sind Gehstrecken mittleren und auch längeren Ausmaßes möglich. Anmarschwege sind zumutbar. Das Tätigkeitsprofil sollte möglichst ohne Nässe (Scheuergefahr) sein. Im Rahmen des Schwerbehindertengesetzes trifft das Merkzeichen „G“ zu.

Unterschenkelamputation

Die Unterschenkelamputation ermöglicht die Nutzung des eigenen Kniegelenkes. Im Rahmen einer Unterschenkelkurzprothesenversorgung ist in Bezug auf die Berufswahl mittelschwere körperliche Tätigkeit zumutbar. Die Tätigkeit kann in allen körperlichen Lagen verrichtet werden, wobei häufiges Arbeiten in der Hocke und in Zwangshaltungen vermieden werden sollte. Auch auf unebenem Gelände (Gartenbau etc.) ist ein normales Arbeiten möglich. Im Rahmen des Schwerbehindertengesetzes trifft das Merkzeichen „G“ zu.

Symeamputation

Bei einer Symeamputation werden alle Knochenelemente des Fußes entfernt, jedoch ermöglicht die Erhaltung der Fußsohlenhaut eine hohe Belastung des Stumpfes. Im Rahmen des Schwerbehindertengesetzes trifft das Merkzeichen „G“ zu.