Verordnung in der Rehabilitationsphase und bei Versorgung von weniger mobilen Anwerndern
- für die Mobilitätsklassen 1-2
- maximal zulässiges Körpergewicht:125 kg
- hohe Sicherheit bei ersten Steh- und Gehversuchen dank Verhinderung der Kniebeugung über Sperrfunktion
- individuell an Rehafortschritt anpassbar, Anwender kann mit Therapeuten entscheiden, ob er das Gelenk freigibt oder eine Kniebeugung verhindert
- individuell wählbares Sicherheitsniveau in der Definitivversorgung, d. h. je nach Wunsch kann der Anwender das Gelenk selbst freischalten bzw. sperren
- sicheres, harmonisches Gehen dank fein justierbarem Bremsverhalten und individuell anpassbarer Beuge- und Streckgeschwindigkeit
- mehr Bewegungsfreiheit und hoher Tragekomfort, sehr weites Abwinkeln des Kniegelenks (bis 145°) möglich
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